Fahrradbauarten

Fahrräder mit Hilfsantrieb

Diese Fahrräder können mit den Pedalen bewegt werden und besitzen zusätzlich einen Hilfsantrieb der als Benzin oder Elektromotor ausgeführt werden kann. Bei den Fahrrädern mit elektrischem Hilfsantrieb, gibt es Varianten, die ohne Führerschein gefahren werden dürfen. Es findet folgende generelle Unterscheidung statt:

Fahrrad

Das Pedelec 25 ist ein Fahrrad mit Hilfsantrieb sowohl mit als auch ohne Anfahrhilfe (bis 6 km/h). Eine Tretunterstützung wird bis 25 km/h gegeben und die Leistung ist kleiner als 250 W. Das Gewicht darf 30 kg nicht übersteigen.

Kraftfahrzeug

Pedelec 45 bzw. S Pedelec und E-Bike gelten als Kraftfahrzeuge. Die Pedelec 45 gibt es mit und ohne Anfahrhilfe (bis max. 20 km/h). Die Tretunterstützung läuft bis 45 km/h und die Motorleistung muss kleiner 500 W sein. Auch hier darf das Leergewicht mit Akku 30 kg nicht übersteigen. Es besteht Führerschein und Versicherungspflicht sowie Helmpflicht. E-Bikes können Pedale haben, müssen aber nicht. Auch hier ist die Motorleistung auf 500 W begrenzt und es besteht Führerschein-, Versicherungs- und Helmpflicht.